Französisches Markenrecht
Ein Markenzeichen hat für alle Firmen eine zentrale Bedeutung und sollte daher geschützt und valorisiert werden.
Wir beraten unsere Mandantschaft umfassend in allen Aspekten des französischen Markenrechts, von der Markenanmeldung bis hin zur Verteidigung Ihrer Markenrechte.
Auf unserem Blog zum französischen Markenrecht:

In einer einstweiligen Verfügung vom 24.04.2024 verurteilte das Pariser Gericht die Firma META Platforms Ireland Ltd., Anbieter der sozialen Netzwerke Facebook, Instagram und Messenger, dazu, die Veröffentlichung von Werbeanzeigen zu verhindern, die Markenrechtsverletzend sind. So muss META die auf dem sozialen Netzwerk veröffentlichten Inhalte filtern, um die Veröffentlichung von markenrechtsverletzenden Inhalten zu vermeiden.

Dieser Artikel hat den rechtlichen Rahmen für den Schutz bekannter Marken im französischen Markenrecht zum Gegenstand, wobei als konkretes Beispiel die Entscheidung Nr. 22/04646 des Pariser Berufungsgerichts vom 28. Februar 2024 über die in Frankreich und in der EU bekannten "DROUOT" Marken dient.
• Begriffsdefinition der "bekannten Marke" im französischen Markenrecht und die Vorteile für den Schutz solcher Marken (bekannte Marken genießen erweiterten Schutz)
• Das Beispiel der "DROUOT"-Rechtsprechung: die Grenzen des erweiterten Schutzes bekannter Marken
• Die Optimierung des Schutzes bekannter Marken in Frankreich

Im Urteil Nr. 22/02420 vom 24. Januar 2024 entschied die 1. Kammer, Abteilung 5, des Pariser Berufungsgerichts, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen den Wort-Bild-Marken "TREK DES GAZELLES" und der vorherigen Wortmarke "RALLYE DES GAZELLES" festgestellt werden konnte, und folglich auch keine Verletzung der vorherigen Marke.

In einer Entscheidung vom 20.12.2023 entschied das zuständige Gericht von Paris, dass die Markenanmeldung "TREETS" (das Markenzeichen, unter dem die heute berühmten „M&M's“ in den 80er Jahren vermarktet wurden) keine bösgläubige Anmeldung mit Hinblick auf die ehemaligen „M&M’s“-Marken darstelle und auch kein täuschendes Zeichen sei, um mit Schokolade und Zucker überzogene Erdnüsse zu bezeichnen, die in einer gelben Verpackung vermarktet werden.

Das Urteil des Pariser Berufungsgerichts vom 21.12.2019 (Nr. 17/20407, Pol 5, 2. Kammer) ist ein interessantes Beispiel der Bewertung des Vorliegens einer Verwechslungsgefahr zwischen zwei komplexen Zeichen.
Der Entscheidung lag die Markenanmeldung Nr. 4333182 vom 29.01.2017 des komplexen Zeichens „Histoires de bêtes“ (frei übersetzt mit „Tiergeschichten“) in Klassen 18, 25 und 42 zu Grunde. Dieses komplexe Zeichen enthielt unter dem Wortelement die Zeichnung, in feinen Linien, eines rennenden Hasen.