Französisches IT-Recht

Französisches IT-Recht

Der digitale Wandel und die rasante Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien in allen Geschäftsbereichen stellt für unsere Mandantschaft eine zunehmende Herausforderung dar, da sie sich ständig an neue gesetzliche Verpflichtungen anpassen muss. 


Wir begleiten unsere Mandantschaft seit über 15 Jahren in den Bereichen französisches IT-Recht und Internetrecht. Es gehört zu unseren Kernkompetenzen, Unternehmen, Start-Ups und Gründer bei ihren Projekten auf dem französischen Markt zu begleiten und den passenden rechtlichen Rahmen in Frankreich zu finden. Unser Schwerpunkt liegt beim E-Commerce und der Gestaltung von Softwareverträgen. 

  • E-Commerce in Frankreich

    Sie wollen mit Ihrem Online-Shop auch in Frankreich durchstarten oder Ihre Waren auf einer französischen E-Commerce Plattform vertreiben? 


    Wir können Ihnen hier mit der Anpassung Ihres Shops an die Anfordernisse des französischen Rechts behilflich sein: 


    • Erstellung von AGB und Nutzungsbedingungen oder Anpassung bestehender AGB ans französische Recht
    • Beratung über die Anforderungen des französischen Verbraucherschutzrechts
    • Anpassung Ihrer Internetpräsenz an die Anforderungen des französischen Rechts, insbesondere Impressum und Datenschutz
    • Gestaltung des Bestelltunnels mit Hinblick auf das französische Verbraucherschutzrecht
    • Schutz und Verwaltung von Domainnamen
    • Juristische Beratung zur Suchmaschinenoptimisierung und Marketingstrategien

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  • IT-Verträge für Frankreich

    Sie benötigen maßgeschneiderte IT-Verträge für Frankreich oder wollen Ihre deutschen Verträge ans französische Recht anpassen? 


    Dies können wir gerne für Sie übernehmen. Die Verfassung der Verträge in einer zweisprachigen Version gehört bei uns zu einer Standardleistung. Dank unserer Sprachkenntnis können wir Sie auch bei den Vertragsverhandlungen mit französischen Geschäftspartnern begleiten. 


    Wir können insbesondere folgende Verträge für Sie erstellen: 


    • Softwareverträgen, EDV-Verträge und Wartungsverträge
    • Lizenz- und Kaufverträge für Software 
    • Verträge und Nutzungsbedingungen für Mobile Apps, SaaS, cloud computing
    • Vertraulichkeitsvereinbarungen

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  • Abmahnung von einer französischen Behörde

    Ihr Unternehmen wurde von einer französischen Behörde abgemahnt? 


    Die französische Verbraucherschutzbehörde DGCCRF sowie die französische Datenschutzbehörde CNIL führen regelmäßig Kontrollen durch. Bei einer Abmahnung durch eine französische Behörde sollte schnell reagiert werden und die erforderlichen Anpassungen ans französische Recht zeitnah vorgenommen werden, um höhere Strafen zu vermeiden. 


    Die Rechtsanwaltskanzlei Domanski hat jahrelange Erfahrung im Umgang mit französischen Behörden und kann Ihnen hier zur Seite stehen.


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  • Verschlüsselungsmethoden in Frankreich

    Wenn Sie eine mobile App mit Kryptologie (etwa einem QR-Code) in Frankreich auf den Markt bringen wollen, so ist hier gegebenenfalls eine Erklärung an die französische Behörde ANSSI notwendig. Wir haben Erfahrung im Umgang mit der zuständigen Behörde und können die entsprechenden Formalitäten für Sie in Frankreich erledigen. 


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