Französisches Patentrecht
Das Patent schützt eine Erfindung und erteilt ein ausschließliches Nutzungsrecht an seinen Inhaber für eine Dauer von 20 Jahren ab dem Zeitpunkt der Anmeldung.
Die Rechtsanwaltskanzlei Domanski vertritt ihre Mandantschaft im französischen Patentrecht vor den zuständigen Gerichten in Frankreich und übernimmt die Verfassung von Lizenz- und Abtretungsverträgen von Patenten, Know-How und Firmengeheimnissen.
Auf unserem Blog zum französischen Patentrecht:

Di Auesnahme des persönlichen Besitzrechts ist in Artikel L. 613-7 des französischen Gesetzbuchs über geistiges Eigentum bestimmt. Dieser Artikel sieht vier kumulative Bedingungen vor, die der Vorbesitzer nachweisen muss, um sich auf die Ausnahme des persönlichen Besitzrechts berufen zu können:
- der Besitz muss vor dem Anmeldetag des Patents oder dem Prioritätstag bestanden haben,
- die Techniken, die Gegenstand des persönlichen Vorbesitzes sind, muss mit der patentierten Erfindung identisch sein,
- der Besitz muss auf französischem Hoheitsgebiet bestanden haben,
- die Person, die den Besitz beansprucht (der Erfinder), muss gutgläubig sein.

Das beim Europäischen Patentamt (EPA) angemeldete europäische Patent ist nur in den Mitgliedsstaaten des europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) geschützt, für die bei der Anmeldung der Schutz beantragt wurde. Um den vollständigen Schutz des europäischen Patents in den bei seiner Anmeldung beantragten Mitgliedsstaaten zu erhalten, muss das europäische Patent in jedem dieser Länder validiert werden, sobald die Erteilung vom EPA veröffentlicht wurde. Nach seiner Validierung in dem betroffenen Land hat das europäische Patent dort die gleiche Wirkung wie ein nationales Patent und die nationalen Gerichte sind im Falle einer Patentverletzung zuständig.