Französisches Datenschutzrecht
Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 wird auch im französischen Recht das Thema Datenschutz immer größer geschrieben.
Unsere Kanzlei unterstützt ihre Mandantschaft bei der DSGVO-Compliance und allen Themen rund um das französische Datenschutzrecht. Wir können Ihnen ebenfalls als externer Datenschutzbeauftragter für Frankreich zur Seite stehen.

Auf unserem Blog zum französischen Datenschutzrecht:

Die neue EU-Verordnung 2024/1689 vom 13. Juni 2024 über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) bildet den neuen Rechtsrahmen für die Entwicklung, das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Systemen künstlicher Intelligenz (KI-Systeme). Systeme künstlicher Intelligenz sind Roboter, die während ihrer Entwicklungsphase vom Menschen trainiert wurden und anschließend in der Einsatzphase in der Lage sind, Aufgaben selbstständig auszuführen.

In mehreren Entscheidungen der französischen Datenschutzbehörde CNIL, die Anfang des Jahres 2024 ergangen sind, wird die Nutzung zu Werbezwecken von Daten, die von einem Datenbroker zur Verfügung gestellt wurden, kontrolliert und bestraft, falls die Einwilligung der betroffenen Personen zur Nutzung ihrer Daten zu Werbezwecken nicht vorliegt.