Französisches Datenschutzrecht

Französisches Datenschutzrecht

Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 wird auch im französischen Recht das Thema Datenschutz immer größer geschrieben.


Unsere Kanzlei unterstützt ihre Mandantschaft bei der DSGVO-Compliance und allen Themen rund um das französische Datenschutzrecht. Wir können Ihnen ebenfalls als externer Datenschutzbeauftragter für Frankreich zur Seite stehen.

  • Datenschutzaudits / DSGVO-Compliance

    Ein Datenschutzaudit ermöglicht es zu analysieren, ob die geltenden Bestimmungen des französischen und europäischen Datenschutzrechts in Ihrem Unternehmen hinreichend umgesetzt wurden. Mit einem umfangreichen DSGVO-Audit kann eine detaillierte Risikoanalyse im Bereich Datenschutz durchgeführt und die notwendigen Maßnahmen bestimmt werden. Ein Datenschutzaudit ist oft eine notwendige Vorstufe zur DSGVO-Compliance des Unternehmens. 


    Die Rechtsanwaltskanzlei Domanski aus Frankreich hat umfangreiche Praxiserfahrung mit Datenschutzaudits und kann Ihnen bei allen Fragen rund um die DSGVO-Compliance kompetent zur Seite stehen. 


    Wir legen Wert auf transparente Honorare, die auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmt sind. 


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  • Datenschutzbeauftragter in Frankreich

    Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist in einigen Fällen gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere wenn die Datenverarbeitungsvorgänge eines Unternehmens eine regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen. 


    Wenn die Benennung eines Datenschutzbeauftragten nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, so wird sie in den meisten Fällen empfohlen, wenn das Unternehmen im Alltagsgeschäft regelmäßig Datenverarbeitungsvorgänge vornimmt.  


    Frau RA’in Anna DOMANSKI ist in Frankreich zertifizierter Datenschutzbeauftragter und kann Ihrem französischen Unternehmen als externer DSB zur Seite stehen oder Ihren betriebsinternen Datenschutzbeauftragten unterstützen, schulen und einarbeiten.  


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  • Juristische Beratung im französischen Datenschutzrecht

    Wir beraten unsere Mandanten zu allen rechtlichen Aspekten der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in ihrem Unternehmen und analysieren die Konformität der Datenverarbeitung mit dem französischen und Unionsdatenschutzrecht. 


    Sei es eine geplante Datenübertragung nach Frankreich, eine neue Marketingstrategie oder Mitarbeiterdatenschutz für französische Arbeitnehmer, wir analysieren Ihre Risiken mit Hinblick auf das geltende Datenschutzrecht und beraten Sie über die notwendigen Maßnahmen, damit die Datenverarbeitung im Einklang mit dem französischen Datenschutzrecht steht.     


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  • Verfahrensverzeichnis und Datenschutzdokumentation

    Wir können die Datenschutzdokumentation für Ihr französisches Unternehmen erstellen oder Ihre bestehende deutsche Datenschutzdokumentation analysieren und ans französische Datenschutzrecht anpassen. Sei es das Verfahrensverzeichnis für die französische Tochtergesellschaft, die Datenschutzerklärung für einen französischen Onlineshop, die Informationstexte für den Mitarbeiterdatenschutz oder Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung, wir können Ihnen mit der Erstellung der entsprechenden Dokumentation zur Seite stehen. 


    Wir führen ebenfalls Datenschutzfolgeabschätzungen durch. 


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