Französisches Wirtschaftsrecht
Unsere Anwaltskanzlei berät und vertritt Geschäftskunden in den unterschiedlichen Bereichen des französischen Wirtschaftsrechts. Von Start-ups bis hin zu multinationalen Unternehmen begleiten wir Sie von der Gründung Ihrer Firma in Frankreich, über die Verfassung Ihrer Verträge und AGB im französischen Recht, bis hin zu Rechtsstreitigkeiten mit Ihren Kunden oder Geschäftspartnern.
Wir sind insbesondere in den folgenden Bereichen tätig:
Auf unserem Blog zum französischen Wirtschaftsrecht:

Situationen, in denen man keine Zahlung von einem französischen Vertragspartner erhält sind häufig und ärgerlich. Der erste Schritt beim Forderungseinzug in Frankreich ist es, eine anwaltliche Abmahnung an den Schuldner verschicken zu lassen. In manchen Fällen reagiert der französische Schuldner nicht auf die Abmahnung. Der nächste Schritt ist dann in den meisten Fällen die Einleitungen eines Mahnverfahrens.

Für viele Firmen, die Opfer von unlauterem Wettbewerb sind, ist es oft schwierig, den Nachweis des durch das unlautere Wettbewerbsverhalten entstandenen Schadens zu erbringen. Aus diesem Grund entscheidet die französische Rechtsprechung schon seit vielen Jahren, dass jedes unlautere Wettbewerbsverhalten notwendigerweise einen Schaden mit sich bringt, sei es auch ein rein immaterieller Schaden.

Wenn Sie vor einem deutschen, österreichischen oder Schweizer Gericht eine positive Entscheidung gegen einen in Frankreich ansässigen Schuldner, sei es eine Privatperson oder eine Firma, erwirken konnten, muss dieses deutschsprachige Urteil anschließend in Frankreich vollstreckt werden, damit der Gläubiger auch die Zahlung der ihm zustehenden Summen erhält.
Um ein deutschsprachiges Urteil in Frankreich vollstrecken zu lassen, muss zunächst geprüft werden, ob das Urteil in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Drittland ausgesprochen wurde.