Französisches Urheber- und Designrecht

Französisches Urheber- und Designrecht

Das Urheberrecht schützt alle geistigen Werke, von künstlerischen Schöpfungen bis hin zu Computerprogrammen. Das Urheberrecht ist somit auf eine weite Spannbreite von Leistungen und Produkten anwendbar, wie etwa Photographien, Produktdesign, der Inhalt und die Gestaltung einer Internetseite oder einer Handy-Anwendung. 


Die Rechtsanwaltskanzlei Domanski berät Sie bei allen Fragen zum Schutz Ihrer Werke in Frankreich, im französischen Urheber- und Designrecht.


Wir übernehmen insbesondere folgende Leistungen: 

  • Hinterlegung von Urheberrechten in Frankreich

    Das Urheberrecht schützt Werke grundsätzlich vom Zeitpunkt ihrer Schöpfung an, ohne dass eine Anmeldung, Veröffentlichung oder andere Formalitäten notwendig sind. Im Falle einer Urheberrechtsverletzung ist es allerdings unumgänglich, einen konkreten Beweis der Urheberschaft und des Zeitpunkts der Schöpfung zu erbringen. 


    Im französischen Urheberrecht gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, seine Urheberrechte rechtssicher nachzuweisen, insbesondere die Hinterlegung des Werkes in einem eigens für diesen Zweck vorgesehenen Umschlag beim französischen Markenamt („enveloppe Soleau“) oder die Verfassung eines Berichts durch einen französischen Gerichtsvollzieher. Was den Schutz von Software oder Computerprogrammen betrifft, so kann eine Hinterlegung bei der französischen Behörde APP („Agence pour la protection des programmes“) stattfinden. 


    Unsere Anwaltskanzlei kann Ihnen beim Schutz Ihrer Urheberrechte in Frankreich beratend zur Seite stehen und die unterschiedlichen Formalitäten vor den französischen Behörden für Sie übernehmen.


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  • Vertragsgestaltung im französischen Urheberrecht

    Die Rechtsanwaltskanzlei Domanski berät Sie fachkompetent bei der Gestaltung sämtlicher Verträge im französischen Urheber- und Geschmacksmusterrecht. Wir übernehmen die individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Verfassung von Lizenz-, Abtretungs- und Verlagsverträgen. Eine besondere Expertise haben wir bei der Gestaltung von Softwareverträgen entwickelt. 


    Wir analysieren ebenfalls die Verträge, die Ihnen von Ihren Vertragspartnern vorgelegt wurden, beraten Sie über Risiken und begleiten Sie bei den Vertragsverhandlungen. 


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  • Urheberrechtsverteidigung in Frankreich

    Wir setzten Ihre Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche bei Urheberrechts- oder Geschmacksmusterrechtsverletzung vor allen zuständigen französischen Gerichten durch. Wenn Ihre Werke, Produkte oder die Produktpräsentation im Internet durch Wettbewerber in Frankreich kopiert wurden, bieten wir Ihnen effiziente Lösungen, von der Abmahnung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte. 


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  • Geschmacksmusterschutz in Frankreich

    Im französischen Recht kann die Erscheinungsform oder das Design eines Produkts entweder urheberrechtlich geschützt sein oder unter den Geschmacksmusterschutz fallen. 


    Wenn ein Produkt oder ein Design unter den Geschmacksmusterschutz fällt, so ist es empfehlenswert ein Geschmacksmuster vor dem zuständigen Amt anzumelden. Je nach gewünschtem Schutzgebiet kann die Anmeldung entweder auf nationaler Ebene in Frankreich, auf EU-Ebene oder international erfolgen. 


    Wir beraten unsere Mandanten über den angemessenen Schutz ihrer Produkte und Designs und übernehmen die entsprechenden Formalitäten vor dem französischen Geschmacksmusteramt INPI, vor dem EUIPO oder WIPO. 


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