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Datenbroker
von 183:897079496 19 Apr., 2024
In mehreren Entscheidungen der französischen Datenschutzbehörde CNIL, die Anfang des Jahres 2024 ergangen sind, wird die Nutzung zu Werbezwecken von Daten, die von einem Datenbroker zur Verfügung gestellt wurden, kontrolliert und bestraft, falls die Einwilligung der betroffenen Personen zur Nutzung ihrer Daten zu Werbezwecken nicht vorliegt.
Urteilsvollstreckung
von 183:897079496 10 Apr., 2024
Wenn Sie vor einem deutschen, österreichischen oder Schweizer Gericht eine positive Entscheidung gegen einen in Frankreich ansässigen Schuldner, sei es eine Privatperson oder eine Firma, erwirken konnten, muss dieses deutschsprachige Urteil anschließend in Frankreich vollstreckt werden, damit der Gläubiger auch die Zahlung der ihm zustehenden Summen erhält. Um ein deutschsprachiges Urteil in Frankreich vollstrecken zu lassen, muss zunächst geprüft werden, ob das Urteil in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Drittland ausgesprochen wurde.
Gazelle
von 183:897079496 28 März, 2024
Im Urteil Nr. 22/02420 vom 24. Januar 2024 entschied die 1. Kammer, Abteilung 5, des Pariser Berufungsgerichts, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen den Wort-Bild-Marken "TREK DES GAZELLES" und der vorherigen Wortmarke "RALLYE DES GAZELLES" festgestellt werden konnte, und folglich auch keine Verletzung der vorherigen Marke.
Markenrechtsangelegenheit
von a.dom 19 März, 2024
In einer Entscheidung vom 20.12.2023 entschied das zuständige Gericht von Paris, dass die Markenanmeldung "TREETS" (das Markenzeichen, unter dem die heute berühmten „M&M's“ in den 80er Jahren vermarktet wurden) keine bösgläubige Anmeldung mit Hinblick auf die ehemaligen „M&M’s“-Marken darstelle und auch kein täuschendes Zeichen sei, um mit Schokolade und Zucker überzogene Erdnüsse zu bezeichnen, die in einer gelben Verpackung vermarktet werden.
von a.dom 19 Nov., 2022
Das beim Europäischen Patentamt (EPA) angemeldete europäische Patent ist nur in den Mitgliedsstaaten des europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) geschützt, für die bei der Anmeldung der Schutz beantragt wurde. Um den vollständigen Schutz des europäischen Patents in den bei seiner Anmeldung beantragten Mitgliedsstaaten zu erhalten, muss das europäische Patent in jedem dieser Länder validiert werden, sobald die Erteilung vom EPA veröffentlicht wurde. Nach seiner Validierung in dem betroffenen Land hat das europäische Patent dort die gleiche Wirkung wie ein nationales Patent und die nationalen Gerichte sind im Falle einer Patentverletzung zuständig.
Datenverschlüsselung
13 Sept., 2022
In Frankreich unterliegt die Kryptologie einer besonderen Gesetzgebung. Im französischen Recht muss Hardware, Software sowie mobile Apps, die Verschlüsselungsmethoden einsetzen, an die französische IT-Sicherheitsbehörde ANSSI („Agence nationale de la sécurité des systèmes d’information“) gemeldet werden. Diese Gesetzgebung ist eine französische Besonderheit, die oft dann zu Tage tritt, wenn der Anbieter einer mobilen App mit Verschlüsselungsverfahren diese im französischen App Store von Apple veröffentlichen will. In der Tat fordert der französische App Store einen Nachweis der französischen IT-Sicherheitsbehörde, dass der Anbieter seiner Meldepflicht nachgekommen ist.
Widerspruchsverfahren
von a.dom 19 Juli, 2022
Das Widerspruchsverfahren vor dem französischen Markenamt INPI gegen eine französische Markenanmeldung ist ein effizientes und schnelles Verfahren, um zu verhindern, dass französische Markenanmelder identische oder ähnliche Markenzeichen in Frankreich anmelden.
Kontrollstrategie der CNIL bei Verletzung von personenbezogenen Daten
von a.dom 13 Juni, 2022
Für das Jahr 2022 hat die französische Datenschutzbehörde folgende prioritären Themenbereiche in ihren Kontrollplan 2022 aufgenommen: Werbung, Cloudcomputing und Überwachung der Mitarbeiter im Homeoffice.
von a.dom 08 Feb., 2022
Das Urteil des Pariser Berufungsgerichts vom 21.12.2019 (Nr. 17/20407, Pol 5, 2. Kammer) ist ein interessantes Beispiel der Bewertung des Vorliegens einer Verwechslungsgefahr zwischen zwei komplexen Zeichen. Der Entscheidung lag die Markenanmeldung Nr. 4333182 vom 29.01.2017 des komplexen Zeichens „Histoires de bêtes“ (frei übersetzt mit „Tiergeschichten“) in Klassen 18, 25 und 42 zu Grunde. Dieses komplexe Zeichen enthielt unter dem Wortelement die Zeichnung, in feinen Linien, eines rennenden Hasen.
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